Steuern und die damit verbundenen steuerrechtlichen Fragestellungen betreffen alle Gebiete der Wirtschaft – ob internationaler Großkonzern, Familienunternehmen oder Privatpersonen, alle müssen sich auf unterschiedlichster Weise mit dieser Thematik auseinandersetzen.
KWR bietet seinen Mandanten einen besonderen Pluspunkt, denn unsere Expert:innen sind nicht nur ausgebildete Rechtsanwält:innen, sondern auch als Steuerberater:innen zugelassen.
Die Expertise unseres KWR-Teams ist ständig gefragt, so dass unsere Expert:innen regelmäßig zu aktuellen steuerrechtlichen Themen vortragen und publizieren.
Das KWR-Team bietet Ihnen Unterstützung bei sämtlichen Fragestellungen des nationalen und internationalen Steuerrechts – einen besonderen Schwerpunkt bilden hierbei vor allem anspruchsvollen Einzelfragen und die Unterstützung bei komplexen Transaktionen.
Wir arbeiten eng mit unseren Kolleg:innen aus anderen Teams zusammen, um Ihnen Full-Service bieten zu können und um zusammen mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Fragestellungen/Probleme zu erarbeiten.
Wir unterstützen sowohl österreichische als auch internationale Mandanten und unser Beratungsspektrum reicht dabei von der Strukturierung der Geschäftsfelder bis hin zu allen steuer- und abgaberechtlichen Fragestellungen, einschließlich Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuerrecht, Umgründungssteuer und Gebührenrecht. Sie sind bei uns bestens aufgehoben, wenn Sie Beratung bei der Emission von Finanzinstrumenten, der steuerlichen Optimierung von Transaktionen oder komplexen Restrukturierungen benötigen. Sie können auf die Erfahrung und das Know-How unserer Experten zählen und werden von uns bestens beraten!
Gemeinsam mit unseren Kolleg:innen aus dem Gesellschaftsrecht begleiten wir unsere Mandanten in allen steuerlichen Fragestellungen bei Fusionen, Unternehmenskäufe/-verkäufe und Joint Ventures sowie Übernahmen. Dies gilt selbstverständlich auch für große Immobilientransaktionen, die von in- und ausländischen Investoren abgewickelt werden.
Unsere Schwerpunkte liegen hierbei bei einer steuereffizienten Struktur (bei Fusionen), der Gestaltung von Akquisitions- oder Veräußerungsstrukturen, Akquisitionsfinanzierungen und der Entwicklung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Auch bei der Restrukturierung von angeschlagenen Unternehmen können Sie auf unsere Expertise bauen, denn wir beraten Sie auch zu allen Steuerfragen rund um die Um- und Entschuldung des betroffenen Unternehmens.
Wir beraten sowohl vermögende Einzelpersonen als auch Konzerne bei der grenzüberschreitenden Steuerplanung und zeigen hierbei die Möglichkeiten des österreichischen Steuerrechts auf, wie etwa die Vorteile einer österreichischen Privatstiftung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Strukturen zur Verringerung Ihrer Steuerlast.
Der Erwerb eines Unternehmens oder die Umstrukturierung von Unternehmen ziehen weitreichende steuerrechtliche Konsequenzen nach sich und verlangt nach kompetenter juristischer Beratung. Wir beraten Sie während des gesamten Prozesses und unterstützen Sie dabei, Steuerbelastungen und Steuerrisiken zu vermeiden. Hierfür kann die Wahl einer steuerneutralen Erwerbsstruktur, die Sicherstellung der steuerlichen Absetzbarkeit akquisitionsbezogener Aufwendungen, Abschreibungen des Firmenwerts, und die Vermeidung oder Optimierung von Grunderwerbsteuern und Rechtsgeschäftsgebühren effektiv eingesetzt werden.
Jedes Unternehmen, jede Familie ist einzigartig und etwas Besonderes. Bei der Absicherung des eigenen Lebenswerks ist eine rechtzeitige und wohlgeplante Weitergabe von ganz essentieller Bedeutung. KWR verfügt über weitreichende Erfahrungen im Bereich der Nachfolgeplanung (mehr dazu siehe hier) und kann seinen Mandanten Beratung auf höchstem Niveau bieten