Unternehmenskrisen stellen für alle Betroffenen eine Ausnahmesituation dar. Die Sanierung von Unternehmen gelingt zumeist nur, wenn binnen kurzer Zeit wirtschaftlich vernünftige Lösungskonzepte erarbeitet und unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder rechtlich umgesetzt werden. Unsere Expert:innen verfügen neben der dafür erforderlichen rechtlichen Fachexpertise und langjährigen Praxiserfahrung auch über das notwendige wirtschaftliche Knowhow, zumal unserem Restrukturierungsteam auch zwei Steuerberater angehören.
Hoher Zeitdruck und Versuche seitens verschiedener Stakeholder, eigene Interessen durchzusetzen, erschweren Restrukturierungsbemühungen von Unternehmen zusätzlich. Mit kompetenter und persönlicher Beratung unterstützt Sie unser Restrukturierungsteam in allen Angelegenheiten und Phasen Ihres Restrukturierungsprozesses und führt Sie professionell und sicher durch die turbulenten Zeiten. Durch unsere intensive Beratung und Begleitung ermöglichen wir es Ihnen auch, sich wieder verstärkt Ihren Kernaufgaben in der operativen Unternehmensführung zu widmen.
Wir beraten Unternehmen umfassend bei sämtlichen Arten von Restrukturierungsprozessen (außergerichtliche Sanierung, Restrukturierungsverfahren gemäß ReO, gerichtliches Insolvenzverfahren gemäß IO) sowie in allen insolvenzrechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus sind unsere Anwälte auch selbst als Insolvenzverwalter sowie Restrukturierungsbeauftragte tätig.
Außergerichtlichen Restrukturierungsversuchen kommt in der österreichischen Sanierungspraxis ein hoher Stellenwert zu. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung, Verhandlung und Umsetzung außergerichtlicher Restrukturierungskonzepte sowie in diesem Zusammenhang notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der erarbeiteten Lösungsansätze.
Konkret unterstützen wir Sie:
- bei der Erarbeitung und der Evaluierung unterschiedlicher Sanierungsalternativen sowie der Konzeption eines konkreten, auf Ihre Unternehmenssituation abgestimmten Sanierungsvorschlags
- im Zusammenhang mit der Neustrukturierung von Bankfinanzierungen
- betreffend Sanierungsbeiträge seitens der Gesellschafter und wesentlicher Vertragspartner (Lieferanten, Förderstellen, etc.)
- bei der Erstellung einer verbindlichen Restrukturierungsvereinbarung mit allen betroffenen Stakeholdern
Die im Juli 2021 neu in Kraft getretene Restrukturierungsordnung (ReO) sieht vor, dass nach Vorlage eines sogenannten „Restrukturierungsplans“ und auf Basis einer Mehrheitsentscheidung der betroffenen Gläubiger eine Kürzung deren Forderungen erreicht werden kann. Unsere Restrukturierungsexpert:innen unterstützen Sie bei der Erstellung derartiger Restrukturierungspläne und stehen Ihnen während des gesamten Restrukturierungsverfahrens zur Seite.
Konkret unterstützen wir Sie:
- bei der Erarbeitung eines Restrukturierungskonzepts und eines darauf aufbauenden, detaillierten Restrukturierungsplans
- bei der Umsetzung des Restrukturierungsplans während des Restrukturierungsverfahrens (insbesondere bei der Kommunikation mit dem Restrukturierungsbeauftragten und dem Gericht)
- bei Verhandlungen mit betroffenen Gläubigern
Wird keine außergerichtliche Restrukturierung angestrebt bzw. sind entsprechende Restrukturierungsversuche gescheitert, kann eine Unternehmenssanierung auch im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens gelingen. Unser Restrukturierungsteam manövriert Sie dabei erfolgreich durch das gesamte Sanierungsverfahren.
Konkret unterstützen wir Sie:
- bei der Erarbeitung eines Restrukturierungskonzepts für ein gerichtliches Sanierungsverfahren
- bei der Abwicklung des gesamten Sanierungsverfahrens (insbesondere der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht)
- bei der Umsetzung von begünstigten insolvenzspezifischen Vertragsauflösungen (hinsichtlich nachteiliger Verträge mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Finanziers, etc.)
- bei Verhandlungen mit wesentlichen Gläubigern/Vertragspartnern über die weitere Geschäftsbeziehung
Unternehmensinsolvenzen bringen mitunter äußerst komplexe Sachverhalte und schwierige Rechtsfragen mit sich. Insbesondere die insolvenzrechtliche Anfechtung sowie die Bestimmungen der Insolvenzordnung betreffend Aufrechterhaltung bzw. Auflösung von Verträgen stellen in der Praxis oftmals besonders strittige Themenbereich dar. Für betroffene Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens können sich daraus existenzbedrohende Risiken ergeben. Unser Insolvenzrechtsteam berät Sie professionell in sämtlichen insolvenzspezifischen Fragen und zeigt wirtschaftlich sinnvolle Lösungsvorschläge auf.
Konkret unterstützen wir Sie:
- im Zusammenhang mit der Absicherung Ihrer Interessen für den Fall einer künftigen Insolvenz eines Vertragspartners
- bei anfechtungsrechtlichen Fragestellungen
- bei Fragen betreffend die Aufrechterhaltung bzw. Auflösung von Verträgen mit insolventen Geschäftspartnern
- bei allen sonstigen insolvenzspezifischen Problemstellungen
Werden Forderungen von Gläubigern vom insolventen Unternehmen nicht vollständig befriedigt, versuchen diese oftmals von anderen Personen Ersatz für ihren Ausfall zu erhalten. Unsere Restrukturierungsexpert:innen beraten Sie gerne, wenn insolvenzspezifische Haftungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Konkret unterstützen wir Sie:
- im Zusammenhang mit Haftungsbescheiden von Abgabengläubigern (Finanzamt, ÖGK)
- im Fall der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Insolvenzverschleppungshaftung durch den Insolvenzverwalter
- bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Vertragspartner im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren
Im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren Ihrer Geschäftspartner übernehmen wir für Sie gerne die Anmeldung Ihrer Forderungen sowie die gesamte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht.
Konkret unterstützen wir Sie:
- bei der Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren
- bei der Geltendmachung von Ihnen gewährten Sicherheiten
- durch die Teilnahme an Tagsatzungen (insbesondere Prüfungstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung)
Aufgrund der personellen Verflechtung und Kooperation mit der REX Unternehmensberatung und Steuerberatung GmbH können unsere Mandanten in Krisensituationen auch wirtschaftlich umfassend betreut werden. Dadurch kann Mandanten ein zusätzliches Leistungsspektrum angeboten werden, wie etwa folgende Leistungen:
- Erstellung von Fortbestehensprognosen und anschließendes Controlling
- Ausarbeitung von Finanzplänen für gerichtliche Sanierungsverfahren sowie Ermittlung der Angemessenheit und Darstellung der Erfüllbarkeit von Sanierungsplanvorschlägen
- Sachverständigengutachten zum Zeitpunkt des Eintritts der materiellen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung)