Gesellschaftsrecht spielt besonders für Unternehmen, Gründer, Investoren, Banken und Versicherungen eine große Rolle und sie erwarten einen hohen Anspruch in der juristischen Beratung. Unsere Mandanten finden in uns einen verlässlichen und vor allem hoch kompetenten Partner für alle Belange des Gesellschaftsrechts. Neben langjähriger Erfahrungen, können unsere Expert:innen auch ein sehr breites Branchenwissen vorweisen und haben ein Gespür für wichtige Zukunftsthemen.
Unsere Arbeit zeichnet sich besonders durch proaktive und innovative Lösungsansätze aus, die auf jeden Mandanten individuell zugeschnitten werden.
Die Expertise unserer Jurist:innen trägt dazu bei, dass sich unsere Mandanten nicht nur auf ihrem jeweiligen Markt behaupten können, sondern dass sie auch eine Position als Vorreiter einnehme können.

Wir beraten unsere Mandanten von strategischen M&A-Transaktionen über Venture Capital und Übernahmen börsennotierter Gesellschaften bis zum Börsengang eines Unternehmens. Des Weiteren umfasst unser Beratungsangebot sämtliche personengesellschafts-, aktien- und konzernrechtlichen Fragen sowie sämtliche Maßnahmen der Gesellschaftsstruktur bis hin zur Gründerberatung. Daneben stehen wir unseren Mandaten bei der Vorbereitung und Durchführung von Haupt- und Generalversammlungen, bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten und bei Fragen der Corporate Governance unterstützend zur Seite. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten bei Anfechtungsklagen, den verschiedenen Arten von Umstrukturierungen sowie bei Gesellschafterausschlussverfahren. Wir schnüren für Sie das richtige Paket und stehen Ihnen immer zu Seite!

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen rund um Privatstiftungen, wie z.B. steueroptimierte Möglichkeiten zur Vermögensvorsorge. Diesem Aspekt kommt besonders im Privatstiftungsrecht ein wichtiger Stellenwert zu.
Privatstiftungen sind in jeder Phase – von der Gründung über die operative Betreibung bis zur Auflösung – mit zahlreichen und teilweise sehr komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert. Durch unser breites Know-how im Bereich des Privatstiftungsrechts können wir Richtlinien, Gesetze und Spielräume zum Gunsten unserer Mandanten nutzen.
Darüber hinaus sind Jurist:innen unserer Kanzlei in zahlreichen Privatstiftungen als Stiftungsvorstände tätig.

Übernahmen stellen alle involvierten Parteien teilweise vor sehr komplexe Fragestellungen und aus diesem Grund ist es wichtig, die richtigen Expert:innen an seiner Seite zu wissen. Unsere Jurist:innen beraten sowohl Bieter und Verkäufer als auch Targets und Anleihegläubiger in jeder Phase einer Übernahme. Sie können die gesamte Abwicklung in unsere erfahrenen Hände legen:  von der Strukturierung über die Due Diligence und Verhandlungen der Transaktionsdokumentation bis zur Einholung von Genehmigungen der zuständigen Regulierungsbehörden, wir unterstützen Sie bei allen Schritten.

Unsere Expert:innen bringen nicht nur juristische Expertise mit, sondern auch ein großes Know-how in steuerlichen Belangen. Aus diesem Grund können wir unsere Mandanten auch hochprofessionell bei Umgründungen und Umstrukturierungen unterstützen und erarbeiten gemeinsam steueroptimale Lösungen.

Die Umsetzung von Corporate-Governance-Strukturen und Compliance-Programmen kann mitunter sehr herausfordernd sein und bedarf der richtigen Unterstützung. Unsere Expert:innen beraten Mandanten aus den verschiedensten Bereichen – vom börsennotierten Konzern über private Unternehmensgruppen bis hin zu Start-ups – und unterstützen bei der Umsetzung bzw. Einführung modernster Corporate-Governance-Standards und Compliance-Programmen.

Das letzte Jahrzehnt ist besonders von einer lebendigen Start-up-Szene geprägt worden und hat auch die Rechtsbranche vor neue Herausforderungen gestellt. Für uns ist es eine besonders große Freude, dass wir immer wieder die Möglichkeit bekommen zwischen Unternehmern und Venture Capital Kapitalgebern Kontakte herzustellen und Jung-Unternehmern bei der Umsetzung ihrer Ideen zu unterstützen.

Auch im Bereich des Gesellschaftsrechts kann es zu Streitigkeiten kommen, die teilweise vor Gericht ausgetragen werden müssen. Unsere Expert:innen verfügen über weitreichende Erfahrung auf diesem Gebiet und stehen Ihnen und Ihrem Unternehmen in diesem Fall zur Seite, um Ihre Interessen zu wahren und Schaden für Ihr Unternehmen abzuwenden.

Familienunternehmen stehen häufig nicht nur vor betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Entscheidung, sondern auch vor emotionalen. Besonders die Themen Nachfolgeregelung, Vermögensplanung oder familiäre Konflikte können in einem Familienunternehmen eine besondere Herausforderung darstellen und verlangen auch von den juristischen Beratern ein besonderes Fingerspitzengefühl.
Wir stehen unseren Mandanten als kompetenter und verlässlicher Partner zur Seite und zeichnen uns darüber hinaus durch eine große Begeisterung für Familienunternehmen aus.

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