KWR gehört seit vielen Jahren zur unangefochtenen Spitze des Baurechts in Österreich und wird regelmäßig in nationalen und internationalen Rankings für die exzellente Arbeit mit Top-Platzierungen ausgezeichnet.

Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir, dass es essentiell ist, sich möglichst frühzeitig mit den verschiedenen rechtlichen Aspekten eines Bauvorhabens auseinanderzusetzen. So lässt sich das Risiko von langwierigen Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld minimieren.
Wir unterstützen Sie bei Infrastruktur-, Hoch- und Tiefbauprojekten, einschließlich Tunnelbau, und bieten Ihnen rechtliche Beratung für sämtliche Phasen Ihres Bauprojektes an. Von der Vertragsüberprüfung und -verhandlung (basierend auf nationalen oder internationalen Standardvertragsformen wie FIDIC und ORGALIME) bis zur Fertigstellung und Gewährleistungsphase, wir stehen Ihnen immer zur Seite.
Es ist unser Bestreben allfällige Probleme vorauszusehen, sie zu vermeiden oder zu lösen, bevor für die Mandanten daraus ein Konflikt entsteht. Sollte es sich jedoch nicht vermeiden lassen, so unterstützen wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht oder einem Schiedsgericht, um Ihre Interessen durchzusetzen.  

Sie behalten von uns immer eine maßgeschneiderte Beratung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert. Es ist unser Ziel, Ihnen klare Ratschläge zu geben und Ihre Ziele und Prioritäten vorab eindeutig zu definieren. Dabei ist es für uns unerheblich, ob Sie Entwickler oder Bauunternehmen sind, für uns ist jede Mandantenbeziehung einzigartig und wird von uns auch so behandelt.

Bauen Sie auf unser breites Wissensspektrum, ein exzellent aufgestelltes Team und das große Branchen Know-how, welches unsere Expertinnen und Experten auf Grund ihrer langjährigen Erfahrungen mitbringen.

Die fachkundige Gestaltung oder Prüfung von Verträgen, die Formulierung sowie rechtliche Prüfung und Ablehnung von Mehrkostenforderungen, Nachfristsetzungen, Rücktrittserklärungen oder die Durchführung von Beweissicherungen sind nur einige typische Beispiele für Schritte, die im Nachgang häufig nicht mehr nachgeholt oder korrigiert werden können. Unsere frühzeitige Einbindung in Ihr Bauprojekt kann das Risiko von langwierigen Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld minimieren oder – sollte ein Gerichtsverfahren doch unausweichlich sein – Ihnen die bestmöglichen Chancen vor Gericht sichern.

Wir beraten Sie bei Prüfung und Errichtung aller Vertragsformen, seien es „klassische“ (Teil-) Generalunternehmerverträge, Werkverträge für die Beauftragung von Einzelgewerken, Subunternehmerverträge, Generalplanerverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen oder „neuere“ Vertragsformen, wie Cost-and-Fee Verträge, Allianzverträge oder Verträge, die eine Bauabwicklung auf der Grundlage von BIM (Building Information Modeling) ermöglichen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht auch in der Erstellung und Verhandlung von komplexen Anlagenbauverträgen.

Unser Team kann auf eine langjährige Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Architekt:innen, Sonderfachplaner:innen und sonstigen Konsulenten aufbauen. Sei es die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Durchsetzung oder Abwehr von Haftungen, Mehrkostenforderungen oder sonstigen Honoraransprüchen – mit uns erhalten Sie die erforderliche Expertise, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Sollte es während oder nach einem Bauprojekt zu Streitigkeiten vor einem Gericht oder Schiedsgericht kommen, stehen Ihnen unsere Expert:innen mit ihrer umfangreichen Erfahrung in der Führung von komplexen Bauprozessen zur Seite.

Gerade vor Gericht ist die möglichst frühzeitige Erarbeitung einer passenden Strategie essentiell. Hierzu ist es wiederum unerlässlich, einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zu haben, denn nur so können Prozesschancen korrekt eingeschätzt und die taktische Vorgehensweise sinnvoll geplant werden. Mit dem Wissen und unserer Erfahrung begleiten wir Sie (erforderlichenfalls bis zur letzten Instanz) durch Ihren Prozess.

Gut vorbereitete und geführte Prozesse können natürlich auch eine Grundlage für die Verhandlung wirtschaftlich sinnvoller Vergleiche sein. Denn auch im Rahmen von Vergleichsverhandlungen ist es unsere höchste Priorität, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten.

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